


Bitte beachten Sie: Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Die nachfolgenden Verfügungen geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche im Falle einer schweren Erkrankung sowie im eigenen Todesfall berücksichtigt werden. Auf diese Weise erfahren Ihre Angehörigen eine große Entlastung.

Informationen und
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Die Palliativversorgung gewährleistet eine würdevolle Versorgung von schwer erkrankten Menschen in ihrer letzten Lebensphase. In stationären Einrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen sorgen Ärzte, Pfleger und Betreuer dafür, die Folgen der Krankheit zu lindern und den Patienten die verbleibende Lebenszeit in Würde zu ermöglichen. Sie stehen außerdem den Angehörigen einfühlsam mit Rat und professioneller Unterstützung zur Verfügung.
Eine Übersicht zu den palliativen Einrichtungen und Hospizen im Raum Marburg finden Sie hier:

Sie haben eine Nachricht über einen Todesfall erhalten und möchten den Hinterbliebenen kondolieren? Nachfolgend finden Sie hierzu einige Tipps und Anregungen:



Im Trauerfall gilt es zu bedenken, dass die Internetaktivitäten des Verstorbenen ebenfalls geregelt werden müssen. Internetbanking, Social Media, Online-Verträge oder Facebook: Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihr digitales Leben kümmern soll. Unter Umständen können andernfalls Zusatzbelastungen auf die Hinterbliebenen zukommen.


