Kinder trösten
Trauerbegleitung für
junge Menschen

Kinder mit traurigen Nachrichten zu konfrontieren, fällt besonders schwer. Bei Eintritt eines Sterbefalls in der Familie sollte jedoch bedacht werden, dass verunsichernde Tabuisierungen nicht hilfreich sind. Bleiben Sie ehrlich und nehmen Sie sich Zeit für Ihre Familie. Auch kleine Menschen sind trostbedürftig. Zeigen Sie Verständnis für die besonderen Reaktionen Ihrer Kinder wie z. B. Rückzug, Wut, Verwirrung oder ein spürbares Bedürfnis nach Nähe. Schaffen Sie Momente der Erinnerung mit Kerzenritualen und Fotobüchern.

Bei der Planung des Abschieds kann es hilfreich sein, gemeinsam über tröstliche Rituale nachzudenken. Kinder und Jugendliche haben oft schöne Ideen für die Gestaltung der Zeremonie. Ein gemaltes Bild, ein vorgetragenes Gedicht oder ein gebastelter Engel als Grabbeigabe können hier wertvolle Gedenkmomente entstehen lassen.

Erbe und
Vererben
Nachlassregelung
selbstbestimmt

Grundsätzlich gilt eine Erbfolge laut BGB. Demnach haben, neben dem Ehepartner, zuerst die Erben erster Ordnung Anspruch auf den Nachlass. Hierzu zählen Kinder und Kindeskinder. Danach folgen weitere Verwandte als Erben zweiter und dritter Ordnung.

Wer sein Erbe jedoch selbstbestimmt verteilen möchte, sollte ein Testament verfassen.

Dieses muss komplett handschriftlich geschrieben und mit dem vollen Namenszug unterschrieben werden. Darüber hinaus müssen Datum und Ort der Verfassung enthalten sein. Durch die Beratung eines Rechtsanwalts oder Notars können mögliche Unklarheiten ausgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie: Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Verfügungen
Selbstbestimmung im
Krankheits- und Todesfall

Die nachfolgenden Verfügungen geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche im Falle einer schweren Erkrankung sowie im eigenen Todesfall berücksichtigt werden. Auf diese Weise erfahren Ihre Angehörigen eine große Entlastung.

Die Patientenverfügung

Mit Hilfe der Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre Wünsche in allen medizinischen Fragen im Krankheitsfall. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht in der Lage sein, Ihre Vorstellungen zu kommunizieren, tritt dieses Dokument in Kraft. Dabei können Sie bestimmen, welche Behandlungen Ihrerseits gewünscht sind und welche Maßnahmen unterlassen werden sollen.

Im Internet finden Sie Informationen und Downloads. Sprechen Sie sicherheitshalber mit dem Arzt Ihres Vertrauens darüber, der Ihnen auch bei der Formulierung behilflich sein kann. So können mögliche Unklarheiten später vermieden werden.
www.bmj.de

Die Vorsorgevollmacht

Als Vollmachtgeber bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens. Falls Sie aufgrund einer Erkrankung oder aus anderen Gründen keine Entscheidungen treffen und kommunizieren können, sorgt die Vorsorgevollmacht für Klarheit: Der Vollmachtnehmer trifft Entscheidungen in Ihrem Sinne und veranlasst die entsprechenden Schritte. Dabei kann es sich um gesundheitliche oder finanzielle Themen handeln oder auch um die Frage des zukünftigen Wohnorts.

Die Organspende

Als Organspender können Sie sich digital registrieren oder Ihre Bereitschaft über einen Organspendeausweis dokumentieren. Eine Organspende kann für einen schwer erkrankten Menschen eine lebensrettende Maßnahme bedeuten – oder zumindest seine Lebensqualität verbessern.

Informationen und
Downloads unter:

www.organspende-info.de

Hospize Marburg
Sterbebegleitung in Würde

Die Palliativversorgung gewährleistet eine würdevolle Versorgung von schwer erkrankten Menschen in ihrer letzten Lebensphase. In stationären Einrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen sorgen Ärzte, Pfleger und Betreuer dafür, die Folgen der Krankheit zu lindern und den Patienten die verbleibende Lebenszeit in Würde zu ermöglichen. Sie stehen außerdem den Angehörigen einfühlsam mit Rat und professioneller Unterstützung zur Verfügung.
Eine Übersicht zu den palliativen Einrichtungen und Hospizen im Raum Marburg finden Sie hier:

www.pflegekompass.marburg-biedenkopf.de

Kondolenz
Worte können trösten

Sie haben eine Nachricht über einen Todesfall erhalten und möchten den Hinterbliebenen kondolieren? Nachfolgend finden Sie hierzu einige Tipps und Anregungen:

 

  1. Schreiben Sie eine Karte oder einen Kurzbrief per Hand. Kondolenzkarten gibt es in zahlreichen Ausführungen im Buchhandel oder Schreibwarengeschäft.
  2. Lassen Sie die Angehörigen wissen, dass die traurige Nachricht auch Sie betroffen macht, und sprechen Sie ihnen Ihr Beileid aus. Vielleicht möchten Sie eine schöne Erinnerung teilen oder Besonderheiten des Verstorbenen erwähnen.
  3. Vermeiden Sie allgemeine Floskeln und Plattitüden.
  4. Wenn Sie den Hinterbliebenen nahestehen, können Sie ein Hilfsangebot aussprechen. Ein gemeinsamer Spaziergang oder auch die Unterstützung bei Ämtergängen können hier sehr hilfreich sein.
  5. Sie können Ihre Gefühle mit einem ausgewählten Zitat unterstreichen. Religiöse Zitate sind nur angebracht, wenn die Angehörigen sehr gläubig sind.
  6. Teilen Sie den Trauernden am Ende mit, dass Sie in Gedanken bei ihnen sind und wünschen Sie ihnen Kraft.
  7. Fühlen Sie sich mit den Hinterbliebenen besonders verbunden? Manchmal kann auch ein Blumengruß oder ein Kondolenzbesuch Trost spenden.

 

Digitaler Nachlass
Was passiert mit meinen Daten?

Im Trauerfall gilt es zu bedenken, dass die Internetaktivitäten des Verstorbenen ebenfalls geregelt werden müssen. Internetbanking, Social Media, Online-Verträge oder Facebook: Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihr digitales Leben kümmern soll. Unter Umständen können andernfalls Zusatzbelastungen auf die Hinterbliebenen zukommen.